Förderprogramme für Deine Heizungssanierung
Im Rahmen des BEG EM wird der Austausch von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsbauten gefördert. Je nach Heizungsart kann die Förderung vom Staat zwischen 10 % und 40 % betragen. Wer seine alte Öl-, Gas- Kohle- oder Elektroheizung gegen eine umweltfreundliche Biomasseheizung oder Wärmepumpenanlage tauscht, erhält vom Staat zusätzlich einen Zuschuss von ebenfalls mindestens 10 % der Investitionskosten. Für Wärmepumpen erhält man seit August 2022 zusätzlich einen 5 % Förderbonus on Top.
Die BAFA Zuschussförderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es bietet diverse Förderprogramme sowohl für private Bauherren, als auch für Unternehmen. Dabei erhält man bei der BEG EM einen attraktiven Zuschuss nach Umsetzung der Maßnahme.
BEG EM Förderoptionen im Überblick
Biomasseheizungen
Förderung
Beim Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine Heizomat Biomasseheizung werden 10 % der Investitionskosten bezuschusst.
Achtung! Nur in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe!
Förderung
Wird eine alte Öl-, Kohle-, Nachtpeicher- oder Gasheizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt, beträgt der Zuschuss weitere 10 % der Investitionssumme. Gasheizungen müssen älter als 20 Jahre sein.
max. Förderung
Im Idealfall kann man so Fördergelder von bis zu 25 % für seine Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung geltend machen.
Wärmepumpen
Förderung
Beim Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe werden 25 % der Investitionskosten bezuschusst.
Förderung
Wird eine alte Öl-, Kohle-, Nachtpeicher- oder Gasheizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt, beträgt der Zuschuss weitere 10 % der Investitionssumme. Gasheizungen müssen älter als 20 Jahre sein.
Wärmepumpen-Bonus
Wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird, erhält man ab zusätzlich 5 % Bonus.
max. Förderung
Im Idealfall kann man so Fördergelder von bis zu 40 % für seine Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung geltend machen.
Welche Maßnahmen sind bei einer Heizungssanierung förderfähig?
Es können grundsätzlich alle Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer berücksichtigt werden, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen sowie erforderlich dafür sind.
Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung der Antragstellenden besteht, können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden.
Phase 1 – Demontage der Altanlage
Demontagearbeiten
- Ausbau alter Wärmeerzeuger einschl. Entsorgung (inkl. Schadstoffe und Sonderabfälle)
- Ausbau und Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks
- Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
Phase 2 – Vorbereitende Maßnahmen
Biomassekessel / Wärmepumpe
- Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraumes (sofern dies für den Betrieb der Anlage notwendig ist)
- Notwendige fachtechnischen Arbeiten und Materialien
- Transport
- Aufständerung, Unterkonstruktion
- Fundament, Einhausung
- Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inklusive verschuldensunabhängige Versicherung (Fördervoraussetzung Wärmepumpe!)
- Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einem geförderten Wärmeerzeuger die
Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert (begrenzt auf max. 1 Jahr Laufzeit).
Phase 3 – Anschaffung Wärmeerzeuger, Errichtung Gebäudenetz, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Biomassekessel
- Biomasse-Anlagen, sowie Bauteile zur Brennwertnutzung und Partikelabscheidung
- Brennstoffaustragung, -förderung und –zufuhr
- Saugsysteme
- Förderschneckensysteme
- Schubbodenaustragungen
- Brennstoffaufbewahrung
- Flüssiggastanks
- Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. -hackschnitzel
- Silos
- Wärmespeicher
- Alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- u. Kombispeicher, etc.)
- Dämmung bestehender Wärmespeicher
- Abgassysteme und Schornsteine
- Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme
- Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung
Wärmepumpe
- Wärmepumpen-Anlagen
- Gas-Wärmepumpen inklusive Gasanschluss
- Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inkl. verschuldensunabhängige Versicherung
- Erdflächenkollektoren, Grabenkollektoren, Erdwärmekörbe, Energiepfähle, Brunnenbohrungen, Energiezäune, Massivabsorber
Gebäude-/ Wärmenetz
- Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Für die Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes muss ein Energie-Effizienz-Experte
(EEE) zwingend eingebunden werden. - Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe sind nicht förderfähig.
- Biomasseanlagen sind nur in Zusammenhang mit anderen erneuerbaren Energien förderfähig,
wenn deren Wärmemengenanteil mindestens 25 Prozent beträgt.
Phase 4 – Umfeldmaßnahmen
Biomassekessel / Wärmepumpe
- Hydraulischer Abgleich und Einbau eines Wärmemengenzählers (Fördervoraussetzung!)
- Einstellung der Heizkurve
- Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Putzarbeiten
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Zum Anschluss des Wärmerzeugers erforderliche Leitungen und Komponenten bis hin zur Wärmeverteilung
- Wärmedämmung von Rohrleitungen
- Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe / Zirkulationspumpe
- Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser
- Umstellung von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung
- Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen und sonstige Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Trinkwasser
- Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
Gebäude-/ Wärmenetz
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an ein Gebäude- und Wärmenetz sowie Erneuerung bei bestehendem Anschluss
- Installationskosten inkl. einmaliger Anschlussgebühren bei Anschluss an ein Wärmenetz
Phase 5 – Inbetriebnahme, Wartungen und Inspektionen der Neuanlage
Alle Anlagen
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden
- Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Einreichung des Verwendungsnachweises (Kosten müssen im Voraus beglichen und per Rechnung nachgewiesen werden können)
Das gilt es zu beachten
Die maximal anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten liegen bei 60.000 EUR pro Wohneinheit in Wohngebäuden und max. 5 Millionen EUR in Nichtwohngebäuden (mit 1000 €/m² Nettogrundfläche)
Es sind ggf. weitere bzw. andere Förderungen und Kombinationen möglich. Kontaktiere einfach unsere Fördermittelberatung und lass Dir Dein individuelles Förderpaket zusammenstellen.
Von der Beratung bis zur Auszahlung
Einfach und schnell zur maximalen Förderung mit unserer Fördermittelberatung
Die Antragsstellung für eine Förderung kann bürokratisch und zeitintensiv sein. Bei den vielen verschiedenen Förderprogrammen und den unterschiedlichen Fristen verliert man schon mal schnell den Überblick. Daher bieten wir Dir als Fachunternehmen im Heizungsbau unsere Fördermittelberatung an. Egal ob bei der Analyse Deiner geplanten Heizungssanierung, der Suche nach der richtigen Förderung, oder der Unterstützung bei der Antragstellung und Abwicklung – wir helfen Dir in allen Teilbereichen Deiner Förderung. Unsere Förderprofis stellen Dir Dein individuelles Förderpaket zusammen. So hast Du volle Erfolgsaussichten auf eine prüfungsgerechte Abwicklung und garantierte Fördergelder.
Aufgrund häufiger Änderungen seitens der BAFA sind alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Stand: 01.01.2023