Förderprogramme für Deine Heizungssanierung
Im Rahmen des BEG EM wird der Austausch von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsbauten gefördert. Je nach Heizungsart kann die Förderung vom Staat zwischen 20 % und 50 % betragen. Bei Heizsystemen, die ausschließlich mit erneuerbarer Energien arbeiten, liegt die Förderung sogar bei mindestens 35 % der förderfähigen Kosten. Wer seine alte Ölheizung gegen eine umweltfreundliche Biomasseheizung oder Wärmepumpenanlage von döpik tauscht, erhält vom Staat zusätzlich einen Zuschuss von ebenfalls mindestens 10 % der Investitionskosten. Für besonders saubere Biomasseheizungen mit niedrigen Feinstaubemissionen erhält man zusätzlich 5 % Innovationsbonus on Top.
Die BAFA Zuschussförderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es bietet diverse Förderprogramme sowohl für private Bauherren, als auch für Unternehmen. Dabei erhält man bei der BEG EM einen attraktiven Zuschuss nach Umsetzung der Maßnahme.
Die KfW Kreditförderung 262
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der führenden Förderbanken. Sie bietet diverse Förderprogramme sowohl für private Bauherren, als auch für Unternehmen. Unter anderem attraktive Kredite mit hohen Tilgungszuschüssen. So schafft die KfW einen finanziellen Anreiz für die Energiewende in Deutschland.
BEG EM Förderoptionen im Überblick
Förderung
Beim Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine Heizomat Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe werden 35 % der Brutto-Investitionskosten bezuschusst.
Förderung
Wird ein alter Ölkessel durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt, beträgt der Zuschuss 45 % der Investitionssumme.
Innovations-Bonus
Für Biomasseheizungen mit besonders niedrigen Feinstaubeemissionen (max. 2,5 mg/m³ Staub) erhält man zusätzlich 5 % Innovationsbonus.
Förderung
Im Idealfall kann man so Fördergelder von bis zu 50 % für seine Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung geltend machen.
Welche Maßnahmen sind bei einer Heizungssanierung förderfähig?
Es können grundsätzlich alle Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer berücksichtigt werden, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen sowie erforderlich dafür sind.
Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung der Antragstellenden besteht, können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden.
Phase 1 – Demontage der Altanlage
Demontagearbeiten
- Ausbau alter Wärmeerzeuger einschl. Entsorgung (inkl. Schadstoffe und Sonderabfälle)
- Ausbau und Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks
- Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
Phase 2 – Vorbereitende Maßnahmen
Biomassekessel / Wärmepumpe
- Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraumes (sofern dies für den Betrieb der Anlage notwendig ist)
- Notwendige fachtechnischen Arbeiten und Materialien
- Transport
- Aufständerung, Unterkonstruktion
- Fundament, Einhausung
- Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inklusive verschuldensunabhängige Versicherung (Fördervoraussetzung Wärmepumpe!)
Phase 3 – Anschaffung Wärmeerzeuger, Errichtung Gebäudenetz, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Biomassekessel
- Biomasse-Anlagen, sowie Bauteile zur Brennwertnutzung und Partikelabscheidung
- Brennstoffaustragung, -förderung und –zufuhr
- Saugsysteme
- Förderschneckensysteme
- Schubbodenaustragungen
- Brennstoffaufbewahrung
- Flüssiggastanks
- Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. -hackschnitzel
- Silos
- Wärmespeicher
- Alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- u. Kombispeicher, etc.)
- Dämmung bestehender Wärmespeicher
- Abgassysteme und Schornsteine
- Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme
- Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung
Wärmepumpe
- Wärmepumpen-Anlagen
- Gas-Wärmepumpen inklusive Gasanschluss
- Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inkl. verschuldensunabhängige Versicherung
- Erdflächenkollektoren, Grabenkollektoren, Erdwärmekörbe, Energiepfähle, Brunnenbohrungen, Energiezäune, Massivabsorber
Gebäude-/ Wärmenetz
- Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Phase 4 – Umfeldmaßnahmen
Biomassekessel / Wärmepumpe
- Hydraulischer Abgleich und Einbau eines Wärmemengenzählers (Fördervoraussetzung!)
- Einstellung der Heizkurve
- Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Putzarbeiten
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Zum Anschluss des Wärmerzeugers erforderliche Leitungen und Komponenten bis hin zur Wärmeverteilung
- Wärmedämmung von Rohrleitungen
- Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe / Zirkulationspumpe
- Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser
- Umstellung von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung
- Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen und sonstige Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Trinkwasser
- Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
Gebäude-/ Wärmenetz
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an ein Gebäude- und Wärmenetz sowie Erneuerung bei bestehendem Anschluss
- Installationskosten inkl. einmaliger Anschlussgebühren bei Anschluss an ein Wärmenetz
Phase 5 – Inbetriebnahme, Wartungen und Inspektionen der Neuanlage
Alle Anlagen
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden
- Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Einreichung des Verwendungsnachweises (Kosten müssen im Voraus beglichen und per Rechnung nachgewiesen werden können)