Unsere Fördermittelberatung

Staatliche Förderprogramme für die Energiewende in Deutschland

Bis 2030 will Deutschland seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 % gegenüber 1990 verringern. Klimaneutrale Heizsysteme und umweltfreundliche Mobilität sind hierfür maßgebliche Bausteine. Das wachsende Umweltbewusstsein und die unsichere Preisentwicklung von fossilen Energieträgern lässt erneuerbare Energien immer beliebter werden. Um den Umstieg auf diese Energien zu erleichtern, haben Bund und Länder eine Reihe von Förderprogrammen geschaffen. Die beiden größten Förderstellen bilden das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Förderprogramme für Deine Heizungssanierung

Im Rahmen des BEG EM wird der Austausch von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsbauten gefördert. Je nach Heizungsart kann die Förderung vom Staat zwischen 10 % und 40 % betragen. Wer seine alte Öl-, Gas- Kohle- oder Elektroheizung gegen eine umweltfreundliche Biomasseheizung oder Wärmepumpenanlage tauscht, erhält vom Staat zusätzlich einen Zuschuss von ebenfalls mindestens 10 % der Investitionskosten. Für Wärmepumpen erhält man seit August 2022 zusätzlich einen 5 % Förderbonus on Top.

Grafik zum Thema erneuerbare Energien

Die BAFA Zuschussförderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es bietet diverse Förderprogramme sowohl für private Bauherren, als auch für Unternehmen. Dabei erhält man bei der BEG EM einen attraktiven Zuschuss nach Umsetzung der Maßnahme.

BEG EM Förderoptionen im Überblick

Biomasseheizungen

10 %

Förderung

Beim Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine Heizomat Biomasseheizung werden 10 % der Investitionskosten bezuschusst.
Achtung! Nur in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe!

+10 %

Förderung

Wird eine alte Öl-, Kohle-, Nachtpeicher-  oder Gasheizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt, beträgt der Zuschuss weitere 10 % der Investitionssumme. Gasheizungen müssen älter als 20 Jahre sein.

= 20 %

max. Förderung

Im Idealfall kann man so Fördergelder von bis zu 25 % für seine Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung geltend machen.

Wärmepumpen

25 %

Förderung

Beim Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe werden 25 % der Investitionskosten bezuschusst.

+10 %

Förderung

Wird eine alte Öl-, Kohle-, Nachtpeicher-  oder Gasheizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt, beträgt der Zuschuss weitere 10 % der Investitionssumme. Gasheizungen müssen älter als 20 Jahre sein.

+5 %

Wärmepumpen-Bonus

Wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird, erhält man ab zusätzlich 5 % Bonus.

= 40 %

max. Förderung

Im Idealfall kann man so Fördergelder von bis zu 40 % für seine Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung geltend machen.

Welche Maßnahmen sind bei einer Heizungssanierung förderfähig?

Es können grundsätzlich alle Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer berücksichtigt werden, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen sowie erforderlich dafür sind.
Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung der Antragstellenden besteht, können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden.

Phase 1 – Demontage der Altanlage

  • Ausbau alter Wärmeerzeuger einschl. Entsorgung (inkl. Schadstoffe und Sonderabfälle)
  • Ausbau und Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks
  • Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks

Phase 2 – Vorbereitende Maßnahmen

  • Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraumes (sofern dies für den Betrieb der Anlage notwendig ist)
  •  Notwendige fachtechnischen Arbeiten und Materialien
    • Transport
    • Aufständerung, Unterkonstruktion
    • Fundament, Einhausung
  • Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inklusive verschuldensunabhängige Versicherung (Fördervoraussetzung Wärmepumpe!)
  • Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einem geförderten Wärmeerzeuger die
    Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert (begrenzt auf max. 1 Jahr Laufzeit).

Phase 3 – Anschaffung Wärmeerzeuger, Errichtung Gebäudenetz, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Biomasse-Anlagen, sowie Bauteile zur Brennwertnutzung und Partikelabscheidung
  • Brennstoffaustragung, -förderung und –zufuhr
    • Saugsysteme
    • Förderschneckensysteme
    • Schubbodenaustragungen
  • Brennstoffaufbewahrung
    • Flüssiggastanks
    • Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. -hackschnitzel
    • Silos
  • Wärmespeicher
    • Alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- u. Kombispeicher, etc.)
    • Dämmung bestehender Wärmespeicher
  • Abgassysteme und Schornsteine
    • Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme
    • Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung
  • Wärmepumpen-Anlagen
    • Gas-Wärmepumpen inklusive Gasanschluss
    • Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inkl. verschuldensunabhängige Versicherung
    • Erdflächenkollektoren, Grabenkollektoren, Erdwärmekörbe, Energiepfähle, Brunnenbohrungen, Energiezäune, Massivabsorber
  • Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Für die Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes muss ein Energie-Effizienz-Experte
    (EEE) zwingend eingebunden werden.
  • Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe sind nicht förderfähig.
  • Biomasseanlagen sind nur in Zusammenhang mit anderen erneuerbaren Energien förderfähig,
    wenn deren Wärmemengenanteil mindestens 25 Prozent beträgt.

Phase 4 – Umfeldmaßnahmen

  • Hydraulischer Abgleich und Einbau eines Wärmemengenzählers (Fördervoraussetzung!)
  • Einstellung der Heizkurve
  • Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Putzarbeiten
  • Maßnahmen zur Schalldämmung
  • Zum Anschluss des Wärmerzeugers erforderliche Leitungen und Komponenten bis hin zur Wärmeverteilung
  • Wärmedämmung von Rohrleitungen
  • Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe / Zirkulationspumpe
  • Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser
  • Umstellung von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung
  • Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen und sonstige Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Trinkwasser
  • Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
  • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an ein Gebäude- und Wärmenetz sowie Erneuerung bei bestehendem Anschluss
  • Installationskosten inkl. einmaliger Anschlussgebühren bei Anschluss an ein Wärmenetz

Phase 5 – Inbetriebnahme, Wartungen und Inspektionen der Neuanlage

  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden
  • Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Einreichung des Verwendungsnachweises (Kosten müssen im Voraus beglichen und per Rechnung nachgewiesen werden können)

Das gilt es zu beachten

  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten künftig gefördert - Bestätigung durch EEE oder Fachunternehmer notwendig

  • Bauantrag muss bei Antragsstellung mind. 5 Jahre zurückliegen

  • Hydraulischer Abgleich und die Installation eines Wärmemengenzählers durch einen Heizungsbauer - nur noch nach Verfahren B

  • Es muss eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellt werden, um eine über- oder unterdimensionierte Anlage zu vermeiden (bisher nur Empfehlung)

  • Rohrleitungen sind mindestens gemäß den Anforderungen des jeweils geltenden GEG zu dämmen.

Die maximal anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten liegen bei 60.000 EUR pro Wohneinheit in Wohngebäuden und max. 5 Millionen EUR in Nichtwohngebäuden (mit 1000 €/m² Nettogrundfläche)

Es sind ggf. weitere bzw. andere Förderungen und Kombinationen möglich. Kontaktiere einfach unsere Fördermittelberatung und lass Dir Dein individuelles Förderpaket zusammenstellen.

Von der Beratung bis zur Auszahlung

Einfach und schnell zur maximalen Förderung mit unserer Fördermittelberatung

Die Antragsstellung für eine Förderung kann bürokratisch und zeitintensiv sein. Bei den vielen verschiedenen Förderprogrammen und den unterschiedlichen Fristen verliert man schon mal schnell den Überblick. Daher bieten wir Dir als Fachunternehmen im Heizungsbau unsere Fördermittelberatung an. Egal ob bei der Analyse Deiner geplanten Heizungssanierung, der Suche nach der richtigen Förderung, oder der Unterstützung bei der Antragstellung und Abwicklung – wir helfen Dir in allen Teilbereichen Deiner Förderung. Unsere Förderprofis stellen Dir Dein individuelles Förderpaket zusammen. So hast Du volle Erfolgsaussichten auf eine prüfungsgerechte Abwicklung und garantierte Fördergelder.

  • umfangreiche Projektanalyse

    Die geplante Sanierungsmaßnahmen werden ganzheitlich analysiert und ein passgenaues Angebot erstellt. So lässt sich wirtschaftlich sicher planen.

  • Berücksichtigung aller verfügbaren Fördermittel

    Alle verfügbaren Förderprogramme werden berücksichtigt und optimal kombiniert, um keine Fördermöglichkeit zu verschenken.

  • Übernahme sämtlicher Antragsformulare

    Alle notwendigen Unterlagen für eine erfolgreiche Antragsstellung werden vorbereitet und ausgefüllt.

  • Zusammenstellung aller nötigen Nachweise

    Die technischen Nachweise und Unterlagen werden sauber zusammengestellt und für eine prüfungsgerechte Abwicklung vorbereitet. Damit Du garantierten Anspruch auf die volle Fördersumme hast.

Aufgrund häufiger Änderungen seitens der BAFA sind alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Stand: 01.01.2023